Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Form der Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Diese Rechtsform wird häufig von größeren Unternehmen gewählt, da sie es ermöglicht, Kapital durch den Verkauf von Aktien an Investoren (Aktionäre) zu beschaffen. Die Aktionäre sind Eigentümer der AG und haben Rechte, die in der Regel von der Anzahl der gehaltenen Aktien abhängen, wie z.B. Stimmrechte auf der Hauptversammlung und Anspruch auf einen Anteil am Gewinn (Dividende).
Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, d.h., sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann unter ihrem Namen Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden. Die AG wird durch den Vorstand geleitet, der von einem Aufsichtsrat überwacht wird. Der Aufsichtsrat wird von den Aktionären auf der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist das oberste Organ der AG, in der die Aktionäre ihre Rechte ausüben können.
Die Haftung der Aktionäre für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist auf ihre Einlage, also den Wert ihrer Aktien, beschränkt. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz der AG die Aktionäre ihren Einsatz verlieren können, aber nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft haften.
Die Gründung einer AG ist in vielen Ländern an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebunden, wie z.B. ein Mindestkapital, die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags (Satzung) und die Eintragung ins Handelsregister. In Deutschland beispielsweise beträgt das Mindestgrundkapital 50.000 Euro.
Aktiengesellschaften spielen eine wichtige Rolle in der Wirtschaft, da sie den Unternehmen ermöglichen, durch den Kapitalmarkt Zugang zu finanziellen Mitteln zu erhalten, und den Anlegern die Möglichkeit bieten, an der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen teilzuhaben.